Was ist eine Wahlärztin?

Wahlärztin heißt, dass man keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Das Privathonorar wird in der Ordination bezahlt, entweder bar oder mittels Bankomatkasse, und kann anschließend bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Nach einiger Zeit bekommen Sie 80% des Krankenkassenhonorars ersetzt. Am schnellsten geht es, wenn Sie es über die Handysignatur einreichen.

Dabei ist es ganz wichtig, dass auf der Honorarnote die Leistungen genau aufgelistet sind, sonst ersetzt die Krankenkasse nämlich nichts.

Sie erhalten bei uns normale Kassenrezepte. Die Untersuchung umfasst die gynäkologische Tastuntersuchung, inclusive Abstrichentnahme, Sekretuntersuchung und Einschicken der Proben ins Labor.

Auch Blutabnahmen sind möglich. Weiters wird bei jeder Patientin eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt, meistens durch die Scheide, und selbstverständlich auch die Brust abgetastet.